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Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen entscheiden selber über Entsorgung

Seit dem 1. Januar 2019 sind Unternehmen mit 250 und mehr Vollzeitangestellten verpflichtet, ihren Abfall selber zu entsorgen.

Unternehmen mit 250 und mehr Vollzeitangestellten können neu selber entscheiden, von wem sie ihren Abfall entsorgen lassen wollen. REAL ist jedoch weiterhin bereit, den Abfall von Unternehmen mit 250 und mehr Vollzeitangestellten zu entsorgen. Diese Dienstleistung richtet sich nach dem Abfallreglement, der Abfallverordnung von REAL sowie allfälligen kommunalen Abfallreglementen (wie bisher).