Für den Gemeindeverband gilt das Verursacherprinzip für Kehricht/Sperrgut: Jeder bezahlt, was er wegwirft. In den Verbandsgemeinden ist die Sack- und Gewichtsgebühr überall gleich.
Anträge für den Verkauf von Gebührensäcke können via Formular Antrag Verkaufsstellen Gebührenträger ausgefüllt werden.
Hinweis: Sperrgutmarken dürfen nur für Sperrgut verwendet werden. Abfallsäcke mit Sperrgutmarken werden vom Sammeldienst nicht mitgenommen.
Andockgebühr Container 360 Liter:
CHF 1.– pro Leerung
Andockgebühr Container über 360 Liter:
CHF 2.– pro Leerung
Diese Preise gelten für alle REAL-Ökihöfe.
Während die verursachergerechte Kehrichtgebühr durch das Gebührenreglement von REAL geregelt wird, finanzieren sich andere Abfallarten wie Grünabfall, Karton, Papier etc. über die Grundgebühr. Die Grundgebühr wird von den Gemeinden erhoben und den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern einmal im Jahr in Rechnung gestellt. Diese geben die Gebühren meist in der Haus-Nebenkostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weiter.
Für Kühlschränke, Elektrogeräte o. Ä. werden vorgezogene Entsorgungsgebühren national festgelegt.
Wertstoffe wie PET, PE-Milchflaschen, Aluminium und Batterien müssen von den Anbieterbranchenverbänden entsorgt werden, die Rücknahme wird meist via Verkaufsstellen organisiert. Mehrwegprodukte sind hier beim Einkauf zu bevorzugen.
Weitere Infos zu den einzelnen Fraktionen finden Sie unter Abfallarten.