Grüngut

Was

Rüst- und Gartenabfälle, Speisereste, Eierschalen, Tierabfälle von nicht Fleisch essenden Tieren (z. B. Hamster- und Meerschweinchenmist), Kaffeesatz, Teekraut, Blumen, Pflanzen, Christbäume, Äste, Zweige, Wurzeln, Rasenschnitt, Laub etc.

Was nicht

Katzenstreu und Hundekot müssen im Kehricht entsorgt werden. Asche soll angefeuchtet und in dichte Säcke verpackt im Kehricht entsorgt werden. Nicht ins Grüngut gehören Plastiksäcke, Verpackungen, Kaffeekapseln, Medikamente, Glas, PET, Batterien, Metall, Alu, Steine, Tierkadaver, Töpfe, Erde, Rasenziegel, Karton, Sand, Füllmaterial aus Maisstärke etc. Neophyten gehören ebenfalls nicht ins Grüngut und müssen mit der Kehrichtsammlung entsorgt werden.

Kosten

kostenlos

Bitte beachten:

  • Zulässig sind kompostierbare Säcke mit weissem Gitterdruck à 5 Liter, 9 Liter und 16 Liter; Artikel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW); Kompostbeutel mit weissem Gitterdruck nach DIN V54900, DIN EN 13432 und DIN EN 14995.
  • Zulässige Gebinde sind ausschliesslich grüne oder beschriftete Container von 140 bis 770 Litern.
  • Wenn in den Wintermonaten das Grüngut in den Behältern festgefroren ist, wird auf eine Leerung verzichtet, um den Behälter nicht zu beschädigen.
  • Äste müssen mit Hanfschnüren gebündelt bereitgestellt werden (max. Länge: 200 cm; max. Gewicht: 25 kg).

Richtig bereitstellen:

Am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr am offiziellen Sammelpunkt deponieren. Container müssen geschlossen und klar beschriftet sein. Es kann nicht garantiert werden, dass die Abfälle immer zum selben Zeitpunkt abgeholt werden.

Achtung: Nicht korrekt bereitgestellte Abfälle werden mit Rückweisekleber markiert, stehen gelassen und REAL gemeldet. 

Grüngut

  • Bereitstellung am Sammeltag bis 7 Uhr morgens.
  • Grüngut im Container entsorgen.
  • Kompostierbare Säcke mit weissem Gitterdruck bis 16 Liter.
  • Schnittgut/Äste gebündelt max. 200 cm lang, 10 cm breit und 25 kg schwer.
  • Christbäume ganz bis max. 200 cm; ansonsten entzweischneiden.
  • Gartensäcke oder kleine Haushaltsbehälter sind als Gebinde nicht erlaubt.

Wichtig: Sog. kompostierbares Geschirr gehört nicht in die Grüngutsammlung.

Hinweis: Bei angefrorenem Grüngut ist eine Leerung des Containers nicht möglich.

In der Stadt Luzern zulässig: Kunststoffcontainer 140, 240, 360 oder 770 Liter; Farbe: Grün

Wissenswertes über Grüngut

Zu den Begriffen: Grüngut wird als Kurzbegriff für die Gesamtheit an biogenen Siedlungsabfällen pflanzlichen oder tierischen Ursprungs verwendet. Davon ausgenommen sind Nebenprodukte aus der industriellen Nahrungsmittelverarbeitung. Die Begriffe «Grünabfall», «biogene Abfälle» oder auch «kompostierbare Abfälle» sind Synonyme für Grüngut (siehe Kompostforum Schweiz).
Für einzelne Grüngut-Fraktionen werden folgende Begriffe verwendet: «Küchenabfälle» (Bioabfälle und Speisereste); «Gartenabfälle» (Grüngut aus dem Garten, verholzt und unverholzt).

Eine besondere Fraktion bilden die invasiven Neophyten, welche die heimische Artenvielfalt bedrohen. Weil je nach Verfahren in der Grüngutverwertung nicht sichergestellt werden kann, dass alle triebfähigen Pflanzenteile unschädlich gemacht werden, müssen diese im Kehricht entsorgt werden.
Aktuell läuft im Kanton Luzern ein Pilotprojekt zur Bekämpfung von invasiven Neophyten. Dazu wurde ein Neophytensack lanciert und an die Gemeinden verteilt. Dort kann er von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Umweltberatung Luzern.

Kunststoffe gehören nicht ins Grüngut. Dennoch landen in der Schweiz jährlich über 800 Tonnen Kunststoffe als Folge von verschmutztem Grüngut in unseren Böden. Kunststoffpartikel sind kaum abbaubar und belasten darum über Jahrhunderte unsere Böden. Mit jedem Einbringen von verschmutztem Kompost wird die Konzentration in den Böden also höher. Das macht den Boden krank. Doch gesunde, fruchtbare Böden bilden die Grundlage für den Anbau unserer Nahrungsmittel. Mehr Infos finden Sie in der Broschüre der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern.

Partner & Organisationen

Weiherhaus, Malters

Das Grüngut aus dem Verbandsgebiet wird bei unserem regionalen Partner zu Biogas vergärt und anschliessend kompostiert. Die Verwertung im Verbandsgebiet bietet ökonomische und ökologische Vorteile.

SwissFarmerPower, Inwil AG

Das Grüngut aus dem Verbandsgebiet wird bei unserem regionalen Partner zu Biogas vergärt und anschliessend kompostiert. Die Verwertung im Verbandsgebiet bietet ökonomische und ökologische Vorteile.

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Auch Möglich: Smartphones oder Tablets mit dem PC oder Mac zu synchronisieren, nachdem Sie den Kalender in ein entsprechendes Programm importiert haben. Geübte User können die Dateien per E-Mail auf die mobilen Geräte transferieren.