

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, wurden im Gebiet um die Raststätte Neuenkirch im August 2025 gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd und eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden. Diese bleiben bis auf Weiteres so bestehen. Zudem tritt per 30. Mai 2026 eine aktualisierte Allgemeinverfügung mit wiederum umfassenden, aber weitgehend unveränderten Massnahmen in Kraft.
Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Dies gilt für sämtliche Verbandsgemeinden von REAL.
Der Gemeindeverband konnte sich aufgrund der im vergangenen Jahr gesammelten Erfahrungen gut auf die für die Flugsaison 2026 zu erwartenden Massnahmen vorbereiten. So können REAL und das Strasseninspektorat der Stadt Luzern unter anderem den geschützten Transport des Grünguts in die insektensichere Verwertung gewährleisten.

Sämtliche im Befallsherd sowie in der Pufferzone geltenden Massnahmen und weitere Informationen wie Karten der Zonen und Merkblätter sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald abrufbar: https://lawa.lu.ch. Die Massnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Gemeinden aus. Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner erhalten durch ihre Standortgemeinden nähere Informationen. Landwirtschaftliche Betriebe werden direkt durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst informiert. Dieser steht im engen Austausch mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Landwirtschaft.


