

Um eine weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern und die Population zu tilgen, scheidet der Kanton Luzern im betroffenen Gebiet gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone aus. Im abgegrenzten Gebiet befinden sich die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Ebikon, Horw, Kriens, Luzern, Malters, Meggen und Schwarzenberg. Teilflächen der Gemeinden Horw, Kriens und Luzern bilden den Befallsherd, das restliche Gebiet gehört zur Pufferzone.
Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Dies gilt für sämtliche Verbandsgemeinden von REAL.
Der Gemeindeverband konnte sich aufgrund der im vergangenen Jahr gesammelten Erfahrungen gut auf die für die Flugsaison 2026 zu erwartenden Massnahmen vorbereiten. So können REAL und das Strasseninspektorat der Stadt Luzern unter anderem den geschützten Transport des Grünguts in die insektensichere Verwertung gewährleisten.
Um die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern und damit die Chance auf eine Tilgung zu wahren, sind alle Betroffenen – Gemeinden, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmungen und die Bevölkerung – aufgerufen, sich zu informieren und die Vorgaben korrekt umzusetzen. Erläuterungen zu den geltenden Massnahmen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa.lu.ch) abrufbar. Die Massnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Gemeinden aus. Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner erhalten nähere Informationen bei ihren Wohngemeinden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst steht im Austausch mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Landwirtschaft.
Mitteilung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald vom 29. Juli 2026
Karte mit dem ausgegrenzten Gebiet
Weitere Informationen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zum Japankäfer


