Für den Einsatz von Kunststoff- anstelle von Metallcontainern sprechen mehrere Gründe:
Sicherheit: Kunststoffcontainer sind viel leichter als Metallcontainer und haben bessere Räder, was die Handhabung für den Sammeldienst, aber auch für Nutzerinnen und Nutzer des Containers erleichtert. Auch die Gefahr für Verletzungen ist mit Kunststoffcontainern deutlich geringer.
Lärmemissionen: Kunststoffcontainer verursachen deutlich weniger Lärm beim Befüllen und Entleeren. Zusammen mit der leisen Elektrosammelflotte von REAL wird dies besonders in Wohnquartieren von der Bevölkerung sehr geschätzt.
Wirtschaftlichkeit und Ökologie: Kunststoffcontainer sind kostengünstiger als Metallcontainer und deren Herstellung benötigt weniger graue Energie.
Isolierung: Kunststoff besitzt isolierende Eigenschaften und kann die Wärme- oder Kälteübertragung minimieren. Dies erweist sich bei Grüngut- und Kehrichtcontainern bei sehr kalten oder heissen Temperaturen als Vorteil: Weniger Gerüche bei Hitze und geringere Chance, dass Abfälle bei Kälte festfrieren. Auch schliessen Kunststoffcontainer besser, da sich die Deckel weniger verformen.
Korrosionsbeständigkeit: Kunststoffcontainer sind unempfindlich gegenüber Korrosion. Metallcontainer können rosten und dadurch ihre Lebensdauer verkürzen.
Lebensdauer: Jahrelange Erfahrungen zeigen, dass die Lebensdauer von Kunststoffcontainern jener von Containern aus Metall in nichts nachsteht. Bei Grüngutcontainern kann die Lebensdauer aufgrund der Korrosionsbeständigkeit jene von Metallcontainern sogar überdauern. Zudem lassen sich bei Kunststoffcontainern Einzelteile wie Räder und/oder Deckel leicht ersetzen.
Weitere Informationen sowie ein Formular für den Bezug von Kunststoffcontainern zu vergünstigten Konditionen gibt es auf www.real-luzern.ch/container.
Hinweis Gewichtscontainer:
Seit dem 1. Januar 2024 werden neue Gewichtscontainer nur noch ab einem Volumen von 360 Litern und mit Zustimmung von REAL mit einem Datenchip ausgestattet (diese Regelung gilt auch im Falle eines Besitzerwechsels). Ab dem 1. Januar 2026 werden Gewichtscontainer für Kehricht mit einem Volumen von unter 360 Litern nicht mehr geleert. Grund: Die Entsorgung von Kleinstmengen in Gewichtscontainern ist nicht kostendeckend, weshalb diese Sammlung bisher durch die übrigen Kunden querfinanziert werden musste. Dies verletzt das Verursacher- wie auch das Kostendeckungsprinzip. Wichtig: Die vorhandenen 140- und 240-Liter-Container können mit den blauen Gebührensäcken weiterhin als Kehrichtcontainer genutzt werden.
Die revidierte Abfallverordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.