Die Sammlung und Verwertung von Textilien im Verbandsgebiet von REAL erfolgte bisher uneinheitlich und ohne klare Auftragsverhältnisse. Um eine koordinierte und ökologisch sinnvolle Organisation der Sammlung und Verwertung von Textilien sicherzustellen, hat REAL in Absprache mit den Gemeinden die Erbringung dieser Dienstleistung im August 2023 öffentlich ausgeschrieben. Die geforderten Leistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Textilcontainer, den Transport sowie die Sortierung und Verwertung von Textilien.
Bis zum Eingabetermin am 21. September 2023 sind drei Angebote eingegangen. Diese wurden auf die umfangreichen Kriterien geprüft, die REAL an eine qualitativ gute Dienstleistung, Transparenz und Nachhaltigkeit stellt. Insbesondere wurde verlangt, dass die Anbieterinnen nachvollziehbar aufzeigen können, wie und wo die Textilien verwertet werden.
Das öffentliche Beschaffungsrecht verpflichtet REAL, bei der Vergabe von Aufträgen die vorteilhaftesten Angebote zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall heben sich die Angebote von Tell-Tex und Texaid unter Berücksichtigung aller anwendbaren Bewertungskriterien deutlich vom Angebot der Caritas ab. So zeigen sich nebst den Preisen Differenzen etwa bei der Sortierung und Verwertung sowie beim Kriterium der Innovation, welches das Engagement für die Kreislaufwirtschaft und das Recycling von Textilien sowie die finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten berücksichtigt. Die Sammlung und Verwertung von Textilien aus dem Siedlungsabfall für die nächsten fünf Jahre wurde deshalb folgendermassen vergeben: Tell-Tex, Los Nord; Texaid, Los Mitte und Los Süd; Caritas Schweiz, kein Los.
Diese Ausschreibung und der Zuschlag basieren auf einer korrekten Anwendung der rechtlichen Grundlagen und einem fairen, seriös durchgeführten Verfahren. Alle Anbieter haben in den letzten Jahren an diversen gleichartigen Ausschreibungen in anderen Regionen teilgenommen und kennen diese Vorgehensweise.
Am 18. Oktober 2023 wurde dieser Entscheid mittels Zuschlagsverfügung den Anbietenden mitgeteilt und ihnen auf Wunsch auch mündlich erläutert. Caritas Schweiz reichte beim Kantonsgericht gegen diesen Entscheid Beschwerde ein. Diesem wurde vorläufig die aufschiebende Wirkung erteilt. Bis zu einem anderslautenden Entscheid darf REAL keine Verträge abschliessen. Das bedeutet, dass mit der angestrebten Zusammenarbeit und Neuorganisation im Bereich der Sammlung und Verwertung von Textilien bis auf weiteres zugewartet werden muss. REAL äussert sich öffentlich nicht zum laufenden Verfahren, bis das Kantonsgericht seinen Entscheid gefällt hat.