Der Zusammenschluss der ARA Oberseetal mit der ARA REAL wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinden Ballwil, Eschenbach, Inwil und Rain im September 2021 deutlich gutgeheissen. In der Zwischenzeit haben die vier Gemeindepräsidenten sowie die Verantwortlichen der ARA Oberseetal und von REAL den Fusionsvertrag unterzeichnet. Das Bauprojekt für das Abwasserpumpwerk und die Anschlussleitung konnte abgeschlossen werden
Aufwändige Gespräche zu den Durchleitungsrechten
Um das heutige Abwasserkanalnetz der Oberseetaler Gemeinden ab der ARA Oberseetal in Inwil an die ARA Buholz in Emmen anzuschliessen, muss eine 4.1 km lange Abwasserdruckleitung gebaut werden. Anstelle der ARA Oberseetal wird ein Pumpwerk erstellt, welches das anfallende Abwasser der vier Verbandsgemeinden zur ARA Buholz in Emmen fördert. Die veraltete ARA Oberseetal wird stillgelegt und zurückgebaut.
Bei der Erarbeitung des Bauprojektes wurden sämtliche Grundeigentümer persönlich über das Bauvorhaben orientiert. Aus diesen Gesprächen flossen diverse Anpassungen an der zukünftigen Linienführung der Abwasserdruckleitung in die Planung ein.
Von den geplanten Bauarbeiten sind 29 Parzellen mit 18 verschiedenen Grundeigentümern betroffen. Von 15 Grundeigentümern erhielt der ARA-Verband Oberseetal die Zustimmung zum Bauvorhaben. Drei Landbesitzer in der Gemeinde Emmen sind mit der Linienführung der projektierten Leitung und den Entschädigungen gemäss Richtlinien des Schweizerischen Bauernverbandes nicht einverstanden, obwohl das Projekt ihren ersten Wünschen entsprechend angepasst wurde.
Öffentliches Planauflageverfahren der Gemeinde Emmen
Am Montag, 18. Juli 2022 wurde das Baugesuch zur Auflage und Genehmigung an die zuständigen Behörden der Gemeinde Emmen eingereicht. Zu diesem Zweck wurden der zukünftige Leitungsverlauf und die Standorte der Schächte im Gelände ausgesteckt. Dazu wurden entlang des Leitungsverlaufes im Landwirtschaftsgebiet Holzpfosten eingeschlagen, bzw. im Siedlungsgebiet Nägel in den Strassenbelag geschlagen.
Die Gemeinde Emmen führt in den kommenden Wochen das öffentliche Planauflageverfahren durch.
Die betroffenen Grundeigentümer in den Gemeinden Emmen, Eschenbach und Inwil werden schriftlich über die Planauflage orientiert. Es besteht während der 20-tägigen Auflagefrist die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen zum Bauvorhaben auf dem Bauamt der Gemeinde Emmen einzusehen.
Aufgrund der gesetzlichen Fristen für Baugesuche und dem eingeleiteten Enteignungsverfahren für die drei Grundbesitzer in Emmen, welche mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden sind, ist mit einer Baubewilligung frühestens gegen Ende 2022 zu rechnen. Dementsprechend geht der ARA-Verband Oberseetal aktuell von einem frühestmöglichen Baubeginn ab Anfang 2023 aus.
Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Oskar Berli, Präsident ARA Oberseetal, Rain, Telefon 078 628 08 66.