Am 1. Januar 2024 ist die revidierte Abfallverordnung des Gemeindeverbandes REAL in Kraft getreten. Was sind die wichtigsten Änderungen, welche Abfallcontainer betreffen?
GEWICHTSCONTAINER: Ab 1. Januar 2024 werden neue Gewichtscontainer nur noch ab einem Volumen von 360 Litern und mit Zustimmung von REAL mit einem Datenchip ausgestattet (diese Regelung gilt auch im Falle eines Besitzerwechsels). Ab 1. Januar 2026 sind Gewichtscontainer für Kehricht mit einem Volumen von unter 360 Litern nicht mehr zugelassen.
METALLCONTAINER: Ab 1. Januar 2024 dürfen Container bei der Neuanschaffung nur noch aus Kunststoff bestehen. Noch funktionstüchtige Metallcontainer dürfen noch 10 Jahre bis Ende 2033 im Einsatz bleiben.
Wo überall gelten diese neuen Regelungen?
Die neuen Regelungen in der revidierten Abfallverordnung gelten im ganzen Verbandsgebiet von REAL, inklusive der Stadt Luzern.