Papier muss sortenrein gesammelt werden können. Ungeeignete Gebinde wie Kartonschachteln oder Tragtaschen stören den Recyclingprozess und führen zu Ertragseinbussen beim Verkauf des Altpapiers.
An Ihrer Adresse gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Entsorgungsregeln. Kehricht und Grüngut werden nicht mehr vor Ihrer Liegenschaft abgeholt.
