Unterhalb von ARA-Einleitungen sind Freizeitaktivitäten im Wasser grundsätzlich zu vermeiden, da auch bei Trockenwetter das gereinigte Abwasser immer noch mit Bakterien und antibiotikaresistenten Keimen belastet sein kann.
Bei Starkregen sollte während sowie zwei bis drei Tage nach dem Starkregen auf Freizeitaktivitäten in Fliessgewässern verzichtet werden. Sämtliche Fliessgewässer im Schweizer Mittelland weisen bei Regenereignissen erhöhte mikrobielle Belastungen auf. Deshalb raten die Behörden bei starkem Regen generell von Freizeitaktivitäten in Fliessgewässern sowie im Mündungsbereich der Gewässer in Seen ab.
Wer trotz erhöhtem Infektionsrisiko ins Wasser gehen möchte, soll darauf achten, kein Wasser zu schlucken, Hautverletzungen wasserdicht abzudecken und nach Aktivität gründlich zu duschen. Weiter sind die Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG zu befolgen.