

Im Gebiet der Autobahnraststätte Neuenkirch wurde eine Population des Japankäfers entdeckt. Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Art mit grossem Schadenspotenzial für Landwirtschaft und Natur. Gemäss den Vorgaben des Bundes hat der Kanton Luzern Ende August 2025 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers erlassen. Das Verbandsgebiet von REAL ist mit den Gemeinden Rothenburg, Emmen, Malters sowie in der Stadt Luzern mit den Gebieten Littauerberg, Reussbühl und Teilen des Littauerbodens ebenfalls von den Massnahmen betroffen.
Karte mit Befalls- und Pufferzone auf dem Geoportal des Kantons Luzern
Um die weitere Verschleppung des Japankäfer zu verhindern, ist die Verbringung von Pflanzenmaterial von der Pufferzone in Gebiete ausserhalb bis zum 30. September 2025 verboten.
Da REAL und das Strasseninspektorat der Stadt Luzern einen insektensicheren Transport direkt in eine insektensichere Verwertung gewährleisten können, werden die ordentlichen Grünabfuhren in den genannten Gebieten gemäss REAL-Abfallkalender ohne Einschränkungen weitergeführt.
Der Kanton weist jedoch darauf hin, dass Grünpflege – insbesondere Heckenschnitte – nach Möglichkeit bis in den Oktober verschoben werden sollen, da die Flugzeit des Japankäfers bis Ende September dauert; danach ist eine Verbreitung über Pflanzenmaterial aus der Grünpflege nicht mehr zu befürchten.
Alle Informationen, Merkblätter, Karte etc. zum Japankäfer im Kanton Luzern auf lawa.lu.ch (Seite wird laufend aktualisiert).
Für weitere Auskünfte steht die Umweltberatung Luzern zur Verfügung
Weitere Unterlagen zum Thema:


