Das Abfallreglement und die Abfallverordnung von REAL blieben über zehn Jahre im Grundsatz unverändert. Einzelne Anpassungen wurden im Laufe der Zeit vorgenommen, eine Gesamtüberarbeitung fand bisher jedoch nicht statt. Zwischenzeitlich wurden auch auf Bundesebene Gesetze geändert, sodass eine Anpassung der regulatorischen Grundlagen notwendig wurde. Das Reglement wird nun hinsichtlich der Struktur, der übergeordneten Gesetze und der einheitlichen Bezeichnungen neu aufgestellt. Dazu soll genauer definiert werden, was die Aufgaben der Gemeinden sind und wo sich REAL verantwortlich zeigt. Auch werden verschiedene Begriffe definiert und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für die Kunststoffsammelsäcke und die Mindestgebühr bei Ökihöfen geregelt. Zudem wird versucht, eigentümerverbindliche Vorgaben bei der Erschliessung neuer Bauten zu formulieren. Dazu wurde das Reglement komplett neu geschrieben und intensiv mit dem Vorstand von REAL in mehreren Lesungen diskutiert. Aufgrund dieses zeitlichen Mehraufwands ist es nicht möglich, das neue Reglement bereits im Rahmen der kommenden Delegiertenversammlung vom Mai 2022 zur Verabschiedung zu bringen.
Zurzeit wird das Reglement aufbereitet und zeitnah mit einem erläuternden Bericht den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet. Gleichzeitig wird auch ein Entwurf der Abfallverordnung beigelegt. Im Sommer soll die Vernehmlassung bei den Gemeinden erfolgen, sodass anlässlich der Delegiertenversammlung im Herbst 2022 das neue Reglement verabschiedet werden kann. Der Vorstand erlässt die Abfallverordnung sobald das Reglement rechtskräftig ist. Dies dürfte nach der Annahme des Reglements an der Delegiertenversammlung sowie bei einer ungenutzten Referendumsfrist Ende 2022 der Fall sein.
Daniele Vergari, Bereichsleiter Abfallwirtschaft